Diskografie
Lasse redn
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
(Publizistische Grundsätze (Pressekodex) des Deutschen Presserates, Ziffer 1)
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland, § 186 “Üble Nachrede”)
Die Bezeichnung Blockwart wurde in der Zeit des Nationalsozialismus von der Bevölkerung als Sammelbegriff für meistenfalls rangniedrige Funktionäre der NSDAP und ihrer Nebenorganisationen benutzt, mit denen sie in ihrer unmittelbaren Umgebung in Berührung kamen. Der Name leitet sich vom innerstädtischen Bau- oder Wohnblock ab. … Blockwart gilt heute als Synonym für einen Spitzel und Denunzianten in der Nachbarschaft.
(Wikipedia 2008, Eintrag “Blockwart”)
“Lasse redn” ist die dritte Single-Auskopplung aus dem Album “Jazz ist anders” und enthält neben drei unveröffentlichten Bonustracks den Videoclip zur Single.